Wie handhabe ich einen Transportschaden

Liebe Geschäftspartner,

trotz guter Verpackung und jeder Bemühungen einwandfreie Ware zu liefern, kann es leider immer wieder zu Transportschäden kommen. Prüfen Sie deshalb immer bei der Anlieferung die Ware auf Beschädigungen. Dokumentieren Sie die Beschädigungen an Verpackung und Ware und vermerken Sie diese auf den Frachtpapieren. Dies ist für eine schnelle Bearbeitung zwingend erforderlich.

Sollte bei Ihnen ein Transportschaden aufgetreten sein, informieren Sie uns bitte umgehend.

Bitte beachten Sie:

Mit Ihrer Unterschrift quittieren Sie den ordnungsgemäßen und unversehrten Zustand der Ware, das heißt, die Sendung geht danach in Ihren Besitz über. Weder Sie als Empfänger noch wir – die Firma MiHa GmbH – als Versender können nach diesem Zeitpunkt noch irgendwelche Versicherungsansprüche gegen den Spediteur geltend machen!

Folgende Informationen und Unterlagen sind hierzu für uns wichtig:

  • Frachtpapier mit entsprechendem Schadensvermerk und Bestätigung durch den Fahrer
  • Um welche Sendung und Ware handelt es sich (Kopie vom Lieferschein)
  • Dokumentation der Beschädigung (Fotos)

Diese Informationen geben Sie bitte sofort an uns weiter!

Arten von Transportschäden:

1. Offener Transportschaden

Zum Beispiel:

Karton eingerissen oder beschädigt, Teile der Ware ragen aus der Verpackung heraus, gebrochene Europaletten, Staplergabel ist in den Palettenkarton eingedrungen,…

Verfahrensweise:

Die Beschädigung (z.B. Verpackung defekt, Gehäuse eingedrückt,…) ist auf den Lieferpapieren des Zulieferers zu vermerken und anschließend vom anliefernden Fahrer per Unterschrift bestätigen zu lassen. Bei einer möglichen Verweigerung des Fahrers, notieren sie bitte:  Fahrer hat Unterschrift verweigert. Sollte die Unterschrift auf einem Displaygerät geleistet werden, unterschreiben Sie etwas kleiner und machen Sie möglichst deutlich den Vermerk „DEFEKT“ dazu. Zusätzlich sollte der Fahrer die Sendung in seiner EDV als defekt markieren. Achten Sie auch bitte darauf. Zur Not erstellen Sie bitte ein Beschädigungsformular, welches Sie sich vom Fahrer unterschreiben lassen.

Falls ein Fahrer Ihnen die Möglichkeit versagt, die Ware mit Beschädigungsvermerk anzunehmen (er besteht auf entweder Unterschrift ohne Vermerk oder keine Annahme), verweigern Sie bitte die Annahme und informieren uns umgehend.

2. Versteckter Transportschaden

Beispiel:

Karton oder Palette ist von außen unbeschädigt, die Ware weist aber nach dem Öffnen Schäden auf. Im Gegensatz zum offenen Transportschaden wurde die Ware „gegen reine Quittung“ angenommen. Dem Spediteur gegenüber wurde kein Schadensvermerk gemacht. Daher liegt hier die Beweislast gegenüber dem Spediteur zwischen Versender und Empfänger. Eine vollständige Dokumentation (Fotos der Außen- und Innenverpackung, Fotos der beschädigten Stellen, Schadensbeschreibung, usw.) ist desahlb unerlässlich. Weiterhin muss ein solcher Schaden innerhalb von max. 7 Tagen an uns gemeldet werden, damit wir diesen geltend machen können.