Garantie und Gewährleistung

Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe. Es lohnt sich, den Unterschied zu kennen, falls ein Kunde Ansprüche gegenüber Händlern oder Herstellern geltend machen will.

Was bedeuten Gewährleistung und Mängelhaftung

Jeder Händler muss 24 Monate Gewährleistung (Mängelhaftung) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, unter anderem durch § 439 und § 476 BGB. Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Stellt der Kunde einen Mangel fest, kann er vom Händler verlangen, dass er das Produkt repariert oder anders nachbessert.

Wenn der Händler der Ansicht ist, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist, muss er das in den ersten sechs Monaten beweisen. Das ist schwierig bis unmöglich. Nach Ablauf von sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um: Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Da auch das schwierig ist, sind Sie nach Ablauf von sechs Monaten meist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Was bedeutet Garantie

Die Garantie ist nicht gesetzlich geregelt. Sie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers – nicht des Händlers. Deshalb kann der Hersteller selbst entscheiden, was die Garantie abdeckt und wie lange sie gilt. Oft wird garantiert, dass das Produkt ein, zwei oder mehr Jahre funktioniert, wenn der Kunde es normal benutzt. Dabei ist es egal, ob ein Mangel von Anfang an bestand oder erst später entstanden ist. Verschleißteile sind meist von der Garantie ausgenommen.